Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)

Stand 2025

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Das Generationen- Netzwerk ist – im Nachfolgenden- Leistungserbringer genannt.
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Klienten.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Klienten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Klienten unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen.
  4. Sollte eine der folgenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

§ 2 Dienstleistungsangebot

  1. Das Dienstleistungsangebot umfasst den Bereich der Betreuung und Begleitung (siehe Leistungsverzeichnis), Hilfestellung bei behördlichen Angelegenheiten, organisatorische und beratende Aufgaben, Unterstützung im täglichen Leben, Begleitdienste und Haushaltshilfe. Weitere Dienstleistungen können angeboten werden.
  2. Medizinische Pflegeleistungen sind im Rahmen des Angebots nicht vereinbart und werden auch nicht erbracht. Sollte während des Betreuungszeitraumes die betreute Person akut erkranken, so wird sich der Leistungserbringer mit einem Arzt in Verbindung setzen und die angegebenen Ansprechpartner informieren.
  3. Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche des einzelnen Auftraggebers abgestimmt.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem/der Auftraggeber/in wird durch eine schriftliche Auftragsvereinbarung vereinbart.

§ 4 Beendigung des Vertrages

Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet durch Kündigung
oder Tod des/der Auftraggeber/ -in. Der Vertrag kann innerhalb der nachfolgend
benannten Fristen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

  1.  Der/die Auftraggeber/-in kann den Vertrag mit einer Frist von einer Woche ordentlich kündigen.
  2.  Leistungserbringer kann den Vertrag mit einer Frist von Wochen zum Quartalsende kündigen.
  3. Darüber hinaus können der/die Auftraggeber/-in und der Leistungserbringer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen.     
    Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer dauerhaften stationären Unterbringung des/der Auftraggeber/-in oder wenn der/die Auftraggeber/-in mit der Begleichung der privaten Rechnungen von mehr als zwei Kalendermonaten in Verzug ist.
  4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
  5. Bei vorübergehender Abwesenheit ruhen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. 

§ 5 Leistungen

  1. Der Leistungserbringer garantiert, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angestellt sowie Unfall- und Haftpflicht versichert sind. Material und Arbeitsgeräte sind vom/von Auftraggeber/-in zu stellen. Andere Vereinbarungen können jedoch getroffen werden.
  2. Der Leistungserbringer behält sich vor, einzelne Aufträge abzulehnen.

§ 6 Beschwerde

Der/die Auftraggeber/-in kann jederzeit Beschwerden vorbringen. Der Leistungserbringer sorgt dafür, dass die Beschwerden unverzüglich dokumentiert und
der für die haushaltsnahen Dienstleistungen zuständigen Person/Beschwerdestelle unterbreitet werden. Einer Beschwerde zugrunde liegende Vorfälle müssen konkret benannt werden, damit eine sachgerechte Bearbeitung der Beschwerde möglich ist.
Die Beschwerden sind direkt an die Anschrift des Leistungserbringer gerichtet.

Generationen - Netzwerk Pflegemanagement                                                 

Pia-Gaby Meißner                                                                                                              

Mittagstr. 16 p                    39124 Magdeburg                                             

Tel.: 0391/ 727 12 18          Fax: 0391/6368650     info@pflege-gn.de         

 §7 Zahlungsbedingungen / Termine

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Dienstleistung.
  2. Bei Laufzeitverträgen erfolgt die Rechnungsstellung am Ende eines jeden Kalendermonats.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der auf der Rechnung ausgewiesene Betrag zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen fällig.
  4. Der Auftraggeber/-in kommt auch ohne eine Mahnung durch den Leistungserbringer in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall ist der Leistungserbringer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern.
  5. Sofern der/ die Auftraggeber/-in in Zahlungsverzug gerät, behält sich der Leistungserbringer vor, seine Leistung ohne weitere Vorankündigung zurückzubehalten und im Falle der Mahnung 10,00 Euro Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur für rechtskräftig festgestellte oder durch den Leistungserbringer anerkannte Gegenansprüche.
  6. Die Preise der Dienstleistung werden durch den jeweiligen Vertrag bestimmt. Sofern keine andere Vereinbarung erfolgt, rechnet der Leistungserbringer gegenüber dem/der Auftraggeber/-in die tatsächlich geleistete Stundenzahl nach dem vereinbarten Stundensatz ab. Eine Stunde umfasst 60 Minuten. Für einen Einsatz gilt eine Stunde als Mindesteinsatzzeit vereinbart. Pro angefangene halbe Stunde wird der volle Stundensatz berechnet.Werden verbindlich vereinbarte Termine nicht mindestens 24 Stunden vorher durch den/die Auftraggeber/-in abgesagt, ist der Leistungserbringer berechtigt, die komplette Gebühr dieses Einsatzes zu verlangen.

 § 8 Entgelterhöhungen

  1. Die Erhöhung von Entgelten ist zulässig, wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert hat und das erhöhte Entgelt angemessen ist. Die Entgelterhöhung kann durch einseitige Erklärung des Leistungserbringers erfolgen.
  2. Dem/ der Auftraggeber/-in gegenüber ist die bezifferte Entgelterhöhung für Leistungen spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend zu machen.

§ 9 Schweigepflicht

Der Leistungserbringer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen Informationen und Verhältnisse des Auftraggebers strengstens Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 Verbot der Mitarbeiterabwerbung

  1. Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern, welche Dienstleistungsaufträge im Auftrag des Leistungserbringers erbringen, ist unzulässig. Der/die Auftraggeber/-in verpflichtet sich, während sowie sechs Monate nach Beendigung der Tätigkeit keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter, der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte.
  2. Der/die Auftraggeber/-in erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet.
  3. Der/die Auftraggeber/in erklärt sich weiter damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen das Verbot der Mitarbeiter-Abwerbung einen pauschalierten Schadensersatz zur Folge hat, der in der Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern des Mitarbeiters liegt. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass er diesen Betrag für angemessen erachtet, um einen Schaden durch die Abwerbung für den Leistungserbringer zu kompensieren.

§ 11 Gerichtsstand

Zuständiges Gericht bei Rechtsstreitigkeiten ist das jeweilige Amtsgericht des Ortes, in dem der Leistungserbringer seinen Sitz hat.



 

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