Vorsorgeplanung
Um bei einem plötzlichen schweren Unfall / Krankheit einen staatlichen Eingriff zu vermeiden, benötigen Sie Dokumente wie
* private Vorsorgevollmacht
* Betreuungsverfügung
* Patientenverfügung.
Sie entscheiden damit allein, wer auf diese Vollmacht / Verfügung Zugriff hat und entscheiden darf.
Die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung sind jederzeit widerrufbar oder änderbar.
Sie kann auch eingeschränkt oder erweitert werden.
Eine bestimmte Form (schriftlich, mündlich, notariell bekundet etc.) für die Erteilung ist nicht vorgeschrieben.
Eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt ist sinnvoll.
Damit die Vollmacht und die Betreuungsverfügung von Banken und Behörden auch tatsächlich akzeptiert wird, ist es ratsam, die Vollmacht von einemNotar beurkunden zu lassen.
Für eine Patientenverfügung ist es sinnvoll, diese beim Hausarzt zu hinterlegen und auch notariell beglaubigen zu lassen.
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Pflegeberatung und Alltagsbetreuung