Vorsorgeplanung

Um bei einem plötzlichen schweren Unfall / Krankheit einen staatlichen Eingriff zu vermeiden, benötigen Sie Dokumente wie

          * private Vorsorgevollmacht
          * Betreuungsverfügung
          * Patientenverfügung.

Sie entscheiden damit allein, wer auf diese Vollmacht / Verfügung Zugriff hat und entscheiden darf.

  • Familiäre und wirtschaftliche Entscheidungen können schnell und besser umgesetzt werden.
  • Sie wählen eine Person Ihres Vertrauens aus.
  • Der Bevollmächtigte ist Ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig und nicht das Vormundschaftsgericht!
  • Sie bestimmen, in welchem Umfang die Vollmacht gelten soll, welche Kriterien zu beachten sind
    und welches Ziel die Betreuung haben soll.
  • Das Vormundschaftgericht wird nicht tätig, wenn Sie aufgrund einer Betreuungsverfügung einen Betreuer festgelegt haben.
  • Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie  ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf  medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist in  Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängender Maßnahmen.

Die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung  sind jederzeit widerrufbar oder änderbar.
Sie kann auch eingeschränkt  oder erweitert werden.
Eine bestimmte Form (schriftlich, mündlich, notariell bekundet etc.) für die Erteilung ist nicht vorgeschrieben.
Eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt ist sinnvoll.
Damit die Vollmacht und die Betreuungsverfügung von Banken und Behörden  auch tatsächlich akzeptiert wird, ist es ratsam, die Vollmacht von einemNotar beurkunden zu lassen.
Für eine Patientenverfügung ist es sinnvoll, diese beim Hausarzt zu hinterlegen und auch notariell beglaubigen zu
lassen.

 Pia-Gaby Meißner   Mittagstr. 16p  39124 Magdeburg     0391 7271218   mobil: 0176 41232228    info@pflege-gn.de 

Pflegeberatung und Alltagsbetreuung

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